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Juhuu,

Wednesday, March 4th, 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern den Einsatz von Wahlcomputern als verfassungswidrig gebrandmarkt. Und noch besser, sie haben genau herausgearbeitet wo eigentlich das Problem liegt: Jeder kann eine Wahl mit Stift und Papier überprüfen, aber selbst eine hypothetische open-source Wahlmaschine könnte nur von wenigen verstanden werden.

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