Bundesregierung einigt sich auf neues Gentechnikgesetz
Monday, January 14th, 2008
Laut der Bundesregierung hat die Gesetzesnovelle zwei Komponenten.
- Tierische Produkte können als “Gentechnik Frei” gekennzeichnet werden, falls die Tiere nur nicht gentechnisch verändertes Futter bekommen haben. Allerdings dürfen dabei gentechnisch veränderte Zusatzstoffe benutzt werden.
- Es werden Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen und solchen ohne gentechnisch veränderten Pflanzen eingeführt.
Die Kennzeichnungs- Regelung erscheint mir erstaunlich sinnvoll. Die (erlaubten) gentechnisch veränderten Zusatzstoffe werden schließlich zuerst bearbeitet und dann auch noch im Tier verdaut. Deshalb denke ich, die veränderten Proteine1 sollten dabei zerstört werden. Deshalb sollte dieses “Gentechnik Frei” tatsächlich so etwas wie chemisch identisch zu Gentechnik Frei bedeuten. Deshalb dürfte die Wahlfreiheit2 erhalten bleiben.
Den guten Eindruck verwischt sich allerdings schnell. Der minimale Abstand zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und nicht gentechnisch veränderten soll nur 300m betragen müssen (unter Umständen weniger). Warum vom Wind getriebene Pollen nach 299m Flugphase landen, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Aber ich bin zuversichtlich das Schäuble und Jung da irgend etwas einfällt.
- Gentechnik funktioniert, indem man den “Bauplan” der Proteine in den Zellen verändert. [↩]
- wird zum Beispiel hier diskutiert [↩]
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